====== Mittel zur Erfüllung einer Funktion ======= Als allgemeines Prinzip der Anspruchsauslegung müssen Mittel zur Erfüllung einer Funktion als jedes Merkmal verstanden werden, das zur Ausführung der Funktion geeignet ist.((EPG, Berufungsgericht, Beschl. v. 14. Februar 2025 – UPC_CoA_382/2024)) ===== siehe auch ===== -> [[Means plus function]]