====== Mitgliedstaat ====== Artikel 2 (b) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union. **Artikel 2 (b)** „Mitgliedstaat“ bezeichnet einen Mitgliedstaat der Europäischen Union. ===== siehe auch ===== Artikel 2 -> [[Begriffsbestimmungen]] \\ Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Übereinkommens verwendet werden.