====== Mehrfache Patente ====== Regel 107 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Umgang des Gerichts mit Fällen, die mehrere Patente betreffen. Regel 107 (1) EPGVO -> [[Übersicht über Verfahren mit mehreren Patenten]] \\ Legt fest, dass alle weiteren relevanten Regelungen zur Anwendung kommen, wenn mehrere Patente die Grundlage eines Verfahrens bilden. Regel 107 (2) EPGVO -> [[Anwendung spezieller Regelungen]] \\ Erläutert, dass spezifische Regeln angewendet werden sollen, wenn diese relevante Bestimmungen über Verfahren, die mehrere Patente betreffen, beinhalten. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.