====== Mehrere Beklagte ====== Regel 303 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt dem Gericht, Verfahren gegen mehrere Beklagte zu trennen und beschreibt die Bedingungen für die Trennung und die Zahlung neuer Gerichtsgebühren. Regel 303 (1) EPGVO -> [[Einleitung eines Verfahrens gegen mehrere Beklagte]] \\ Ein Verfahren kann gegen mehrere Beklagte eingeleitet werden, wenn die Zuständigkeit des Gerichts für alle Beklagten gegeben ist. Regel 303 (2) EPGVO -> [[Trennung des Verfahrens gegen verschiedene Beklagte]] \\ Das Gericht kann das Verfahren in zwei oder mehrere getrennte Verfahren gegen verschiedene Beklagte trennen. Regel 303 (3) EPGVO -> [[Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Verfahrenstrennung]] \\ Ordnet das Gericht eine Verfahrenstrennung gemäß Absatz 2 an, zahlen die Kläger in dem neuen Verfahren eine neue Gerichtsgebühr in Übereinstimmung mit Teil 6, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.