====== Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen ====== Artikel 35 des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] regelt die Errichtung und Aufgaben des Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen. Artikel 35 (1) -> [[Errichtung des Mediations- und Schiedszentrums]] \\ Es wird ein Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen errichtet, mit Sitzen in Laibach und Lissabon. Artikel 35 (2) -> [[Dienste des Zentrums für Mediation und Schiedsverfahren]] \\ Das Zentrum bietet Dienste für Mediation und Schiedsverfahren in Patentstreitigkeiten an. Ein Patent kann jedoch weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden. Artikel 35 (3) -> [[Mediations- und Schiedsordnung]] \\ Das Zentrum legt eine Mediations- und Schiedsordnung fest. Artikel 35 (4) -> [[Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter]] \\ Das Zentrum stellt ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter auf. ===== siehe auch ===== EPGÜ, Teil 1, Kapitel VII -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht#Kapitel VII: Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen|Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen]] \\ Führt das Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen ein, das alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation und Schiedsverfahren für Patentstreitigkeiten anbietet, wobei jedoch ein Patent weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden kann.