====== Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen ====== **Artikel 35 (1) EPGÜ** \\ Es wird ein __Mediations- und Schiedszentrum für Patentsachen__ (im Folgenden "Zentrum") errichtet. Es hat seine Sitze in Ljubljana und Lissabon. **Artikel 35 (2) EPGÜ** \\ Das Zentrum stellt Dienste für Mediation und Schiedsgerichtsverfahren in Patentstreitigkeiten, die unter [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|dieses Übereinkommen]] fallen, zur Verfügung. Artikel 82 [-> [[Vollstreckung der Entscheidungen und Anordnungen]]] gilt für jeden Vergleich, der durch die Inanspruchnahme der Dienste des Zentrums, auch im Wege der Schlichtung, erreicht worden ist, entsprechend. In Mediation und Schiedsgerichtsverfahren darf ein [[Patent]] jedoch weder für nichtig erklärt noch beschränkt werden. **Artikel 35 (3) EPGÜ** \\ Das Zentrum legt eine Mediations- und Schiedsordnung fest. **Artikel 35 (4) EPGÜ** \\ Das Zentrum stellt ein Verzeichnis der Mediatoren und Schiedsrichter auf, die die Parteien bei der Streitbeilegung unterstützen. Artikel 35 (Kapitel VII) -> [[Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen]] \\ Artikel 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ ===== siehe auch ===== EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\