====== materieller Inhaber ====== Im Rahmen der Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) gilt der materielle Inhaber als [[Patentinhaber]]. Wenn der Patentinhaber jedoch im [[EP:Europäisches Patentregister|Europäischen Patentregister]] oder in nationalen Registern eingetragen ist, kann er sich auf eine widerlegbare Vermutung stützen [Regel 8.5(c) EPGVO -> [[Vermutung der Inhaberschaft und Anmelderschaft]]]. Diese widerlegbare Vermutung ist stark und kann in einstweiligen Verfügungsverfahren nur widerlegt werden, wenn der Titel offensichtlich fehlerhaft ist.((EPG, Lokalkammer Düsseldorf, Beschl. v. 31. Oktober 2024 – UPC_CFI_380/2024)) ===== siehe auch ===== -> [[Patentinhaber]] \\ Person oder juristische Entität, der das exklusive Recht zur Nutzung, Verwertung und Durchsetzung des Patents rechtlich zugestanden wird, zumeist diejenige, die als solcher im Patentregister eingetragen ist.