====== Lokalkammern ====== Artikel 7 (3) -> [[Errichtung von Lokalkammern]] \\ Eine Lokalkammer wird in einem Vertragsmitgliedstaat auf dessen Antrag hin errichtet. Der Vertragsmitgliedstaat benennt deren Sitz. Artikel 7 (4) -> [[Zusätzliche Lokalkammern]] \\ Zusätzliche Lokalkammern werden für jeweils einhundert Patentverfahren errichtet, die in einem Vertragsmitgliedstaat in drei aufeinanderfolgenden Jahren eingeleitet worden sind. Die Anzahl der Lokalkammern je Vertragsmitgliedstaat darf vier nicht überschreiten. ===== siehe auch ===== Artikel 7 (3) -> [[Errichtung von Lokalkammern]] \\ Eine Lokalkammer wird in einem Vertragsmitgliedstaat auf dessen Antrag hin errichtet. Der Vertragsmitgliedstaat benennt deren Sitz. Artikel 7 (4) -> [[Zusätzliche Lokalkammern]] \\ Zusätzliche Lokalkammern werden für jeweils einhundert Patentverfahren errichtet, die in einem Vertragsmitgliedstaat in drei aufeinanderfolgenden Jahren eingeleitet worden sind. Die Anzahl der Lokalkammern je Vertragsmitgliedstaat darf vier nicht überschreiten.