====== Leitung und Aufgaben der Kanzlei ====== Artikel 10 (1) Satz 2 des Übereinkommens erläutert die Leitung der Kanzlei durch den Kanzler und die ihr zugewiesenen Aufgaben. **Artikel 10 (1) Satz 2** Sie wird vom Kanzler geleitet und nimmt die ihr durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. ===== siehe auch ===== Artikel 10 (1) -> [[Einrichtung der Kanzlei am Berufungsgericht]] \\ Beschreibt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei am Sitz des Berufungsgerichts.