====== Leitung durch den Vorsitzenden Richter ====== Regel 112 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die mündliche Verhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters stattfindet. **Regel 112 (1) EPGVO** Die mündliche Verhandlung findet unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt. ===== siehe auch ===== Regel 112 EPGVO -> [[Durchführung der mündlichen Verhandlung]] \\ Legt fest, dass die mündliche Verhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters stattfindet und beschreibt die Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen.