====== Leitung durch den Vorsitzenden Richter ====== Regel 112.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Leitung der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter. **Regel 112.1 EPGVO** Die mündliche Verhandlung findet vor dem Spruchkörper und unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt. ===== siehe auch ===== Regel 112 EPGVO -> [[Durchführung der mündlichen Verhandlung]] \\ Beschreibt die Durchführung der mündlichen Verhandlung.