====== Kompensation für Euro-PCT-Anmeldungen ====== Regel 8 (5) der [[Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] (DOEPS) regelt, dass das Kompensationssystem auch für Euro-PCT-Anmeldungen gilt, die ursprünglich bei einem Anmeldeamt in einer anderen Amtssprache der EU als Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wurden. **Regel 8 (5) DOEPS** Das in Absatz 1 vorgesehene Kompensationssystem gilt auch für Euro-PCT-Anmeldungen, die ursprünglich bei einem Anmeldeamt in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union als Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wurden. ===== siehe auch ===== Regel 8 DOEPS -> [[Definition und Anspruchsberechtigte]] \\ Regelt die Bedingungen für den Anspruch auf Kompensation für Übersetzungskosten.