====== Klageschrift ====== Regel 12.1(a) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Einreichung der Klageschrift durch den [[Kläger]]. **Regel 12.1(a) EPGVO** Das [[schriftliches Verfahren|schriftliche Verfahren]] umfasst die Einreichung einer [[Klageschrift]] durch den [[Kläger]] [Regel 13 -> [[Inhalt der Klageschrift]]]. Regel 13 EPGVO -> [[Inhalt der Klageschrift]] \\ Bestimmt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Klageschrift enthalten sein müssen. ===== siehe auch ===== Regel 12.1 EPGVO -> [[Schritte des schriftlichen Verfahrens]] \\ Beschreibt die Einreichung der Klageschrift durch den Kläger und der Klageerwiderung durch den Beklagten sowie die optionalen Einreichungen von Replik und Duplik.