====== Klage gegen den Patentinhaber ====== Regel 42 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist. Regel 42.1 EPGVO -> [[Richtung der Klage]] \\ Bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist. Regel 42.2 EPGVO -> [[Austausch des eingetragenen Inhabers]] \\ Beschreibt, dass bei einer Klage gegen den eingetragenen Inhaber, der nicht der tatsächliche Inhaber ist, der Austausch des eingetragenen Inhabers durch den tatsächlichen Inhaber beantragt werden muss. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 2 – KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG|Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.