====== Klage gegen den Patentinhaber ====== Regel 42 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist und beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift. Regel 42 (1) EPGVO -> [[Richtung der Klage]] \\ Bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist. Regel 42 (2) EPGVO -> [[Anforderungen an die Klageschrift]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift, einschließlich der Angaben, die darin enthalten sein müssen. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.