====== Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und Klage auf Nichtigerklärung ====== Regel 77 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zusammen mit einer Klage auf Nichtigerklärung des betreffenden Patents und beschreibt die Gebührenregelungen. Regel 77 (1) EPGVO -> [[Einreichung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Erlaubt die gleichzeitige Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und einer Klage auf Nichtigerklärung des betreffenden Patents. Regel 77 (2) EPGVO -> [[Gebührenregelungen für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung und Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Beschreibt die anfallenden Gebühren gemäß Regel 46 sowie den Regeln 70 und 74. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.