====== Keine Berufung gegen eine Anordnung betreffend den Streithilfeantrag ====== Regel 317 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Unzulässigkeit einer Berufung gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird. **Regel 317 EPGVO** Gegen eine Anordnung, mit der ein Streithilfeantrag abgelehnt wird, ist keine Berufung statthaft. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 5 – STREITHILFE|Streithilfe]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.