====== Inhalt des Einspruchs ====== Regel 19.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, welche Angaben und Begründungen ein Einspruch enthalten muss. **Regel 19.2 EPGVO** Der Einspruch muss enthalten: (a) die Angaben gemäß Regel 24(a) bis (c), (b) die vom Beklagten beantragte Entscheidung oder Anordnung, (c) die Gründe, auf die sich der Einspruch stützt, und (d) gegebenenfalls die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich der Einspruch stützt. ===== siehe auch ===== Regel 19 EPGVO -> [[Einspruch]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Erhebung eines Einspruchs gegen die Klageschrift.