====== Inhalt der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage ====== Regel 49 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die möglichen Inhalte der Erwiderung auf eine Nichtigkeitsklage. **Regel 49 (2) EPGVO** Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann umfassen: (a) einen Antrag auf Änderung des Patents, (b) eine Verletzungswiderklage. ===== siehe auch ===== Regel 49 EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] \\ Beschreibt die Fristen und möglichen Inhalte für die Einreichung der Erwiderung auf eine Nichtigkeitsklage durch den Beklagten.