====== Inhalt der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 68 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Inhalte, die in der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung enthalten sein müssen. **Regel 68 EPGVO** Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 3 – KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER NICHTVERLETZUNG|Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.