====== Inhalt der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 68 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung enthalten sein müssen. Regel 68 (1) EPGVO -> [[Erforderliche Angaben]] \\ Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 68 (2) EPGVO -> [[Anwendung anderer Regeln]] \\ Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.