====== Inhalt der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents ====== Regel 55 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents enthalten sein müssen. **Regel 55 (2) EPGVO** Die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents muss die Gründe für die Ablehnung oder Zustimmung zur Änderung sowie alle relevanten Beweismittel und Dokumente enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 55 EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik]] \\ Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents, der Replik und der Duplik.