====== Inhalt der Erwiderung ====== Regel 49.2 EPGVO beschreibt, dass die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage einen Antrag auf Änderung des Patents und eine Verletzungswiderklage umfassen kann. **Regel 49.2 EPGVO** Die [[Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] kann umfassen: (a) einen [[Antrag auf Änderung des Patents]], (b) eine [[Verletzungswiderklage]]. ===== siehe auch ===== Regel 49 -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] \\ Legt fest, dass der Beklagte die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Nichtigerklärung einreichen muss.