====== Inhalt der Berufungserwiderung ====== Regel 236 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Inhalte einer Berufungserwiderung. Regel 236.1 -> [[Erforderliche Angaben in der Berufungserwiderung]] \\ Beschreibt die Angaben, die in der Berufungserwiderung enthalten sein müssen. Regel 236.2 -> [[Verteidigung aus anderen Gründen]] \\ Regelt die Möglichkeit, die Entscheidung des Gerichts erster Instanz aus anderen als den in der Entscheidung angegebenen Gründen zu verteidigen. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 2 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 2 – BERUFUNGSERWIDERUNG|Berufungserwiderung]] \\ Behandelt die Einreichung der Berufungserwiderung durch den Berufungsbeklagten.