====== Inhalt der Berufungserwiderung ====== Regel 236 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Berufungserwiderung enthalten sein müssen. Regel 236 (1) EPGVO -> [[Erforderliche Angaben in der Berufungserwiderung]] \\ Listet die spezifischen Informationen auf, die in der Berufungserwiderung enthalten sein müssen, wie Namen, Adressen und das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens. Regel 236 (2) EPGVO -> [[Verteidigung der Entscheidung aus anderen Gründen]] \\ Erlaubt dem Berufungsbeklagten, die Entscheidung des Gerichts erster Instanz auch aus anderen als den in der Entscheidung angegebenen Gründen zu verteidigen. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.