====== Inhalt der Berufungsbegründung ====== Regel 226 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in einer Berufungsbegründung enthalten sein müssen. Regel 226 (a) EPGVO -> [[Angefochtene Teile der Entscheidung oder Anordnung]] \\ Beschreibt die Angabe der Teile der Entscheidung oder Anordnung, die angefochten werden. Regel 226 (b) EPGVO -> [[Gründe für die Aufhebung der Entscheidung oder Anordnung]] \\ Regelt die Gründe, die für die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung oder Anordnung vorgebracht werden müssen. Regel 226 (c) EPGVO -> [[Tatsachen und Beweismittel]] \\ Legt die Tatsachen und Beweismittel fest, auf die sich die Berufung stützt. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.