====== Identifizierung der wichtigsten Punkte ====== Regel 104 (a) EPGVO zielt darauf ab, die wichtigsten Punkte zu identifizieren und festzustellen, welche maßgeblichen Tatsachen streitig sind. **Regel 104 (a) EPGVO** Die Zwischenanhörung soll den Berichterstatter in die Lage versetzen, die wichtigsten Punkte zu identifizieren und festzustellen, welche maßgeblichen Tatsachen streitig sind. ===== siehe auch ===== Regel 104 -> [[Ziel der Zwischenanhörung]] \\ Beschreibt die Ziele der Zwischenanhörung, einschließlich der Identifizierung der wichtigsten Punkte, der Klärung der Haltung der Parteien und der Erstellung eines Zeitplans für das weitere Verfahren.