====== Höhe der Jahresgebühren ====== **Artikel 12 (1) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Die [[Jahresgebühren]] für [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung]] a) sind über die gesamte Laufzeit des Patents hinweg progressiv gestaltet, b) sind ausreichend, um sämtliche Kosten für die Erteilung und Verwaltung des einheitlichen Patentschutzes abzudecken, und c) sind ausreichend, damit sie zusammen mit den an die [[Europäische Patentorganisation]] in der Antragsphase zu entrichtenden Gebühren einen ausgeglichenen Haushalt der [[EPA|Organisation]] sicherstellen. **Artikel 12 (2) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Die __Höhe der Jahresgebühren__ ist unter anderem unter Berücksichtigung der Situation bestimmter Einheiten wie kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf folgende Ziele festzulegen: a) Erleichterung von Innovationen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, b) Orientierung an der Größe des durch das Patent abgedeckten Marktes, und c) Anlehnung an die Höhe der nationalen [[Jahresgebühren]] für ein durchschnittliches [[Europäisches Patent]], das in den [[teilnehmender Mitgliedstaat|teilnehmenden Mitgliedstaaten]] zu dem Zeitpunkt wirksam wird, zu dem die Höhe der Jahresgebühren erstmals festgelegt wird. **Artikel 12 (3) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Zur Erreichung der in diesem Kapitel festgelegten Ziele wird die __Höhe der Jahresgebühren__ so festgesetzt, dass: a) sie der Höhe der Jahresgebühren entspricht, die für die durchschnittliche geografische Abdeckung der üblichen [[Europäisches Patent|Europäischen Patente]] zu entrichten sind, b) sie die Verlängerungsrate gegenwärtiger Europäischer Patente widerspiegelt und c) die Zahl der Anträge auf einheitliche Wirkung widerspiegelt. Artikel 10 - 13 [[Einheitlicher Patentschutz|Verordnung (EU) Nr. 1257/2012]] -> [[Finanzbestimmungen]] ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]] \\ Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.