====== Höhe der Jahresgebühren ====== Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] regelt die Festlegung der Höhe der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und die damit verbundenen Ziele. Artikel 12 (1) -> [[Progressive Gestaltung und Kostendeckung]] \\ Bestimmt die progressive Gestaltung der Jahresgebühren und ihre Ausrichtung auf die Kostendeckung. Artikel 12 (2) -> [[Berücksichtigung besonderer Einheiten]] \\ Legt fest, dass bei der Festlegung der Gebühren bestimmte Einheiten wie KMUs berücksichtigt werden sollen. Artikel 12 (3) -> [[Ziele der Gebührenfestsetzung]] \\ Definiert die Ziele, die bei der Festsetzung der Gebührenhöhe erreicht werden sollen. ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Kapitel V -> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz#Kapitel V: Finanzbestimmungen|Finanzbestimmungen]] \\ Regelt die finanziellen Aspekte des einheitlichen Patentschutzes, einschließlich der Gestaltung und Festlegung der Jahresgebühren.