====== Grundsatz der Verfahrensökonomie ====== Der [[Berichterstatter]] hat den Grundsatz der [[Verfahrensökonomie]] nicht nur in Bezug auf die Parteien, sondern als Stellvertreter auch für den Spruchkörper insgesamt im Blick zu behalten.((EPG, Lokalkammer Hamburg, Beschl. v. 30. Dezember 2024 – UPC_CFI_173/2024 und 424/2024)) ===== siehe auch ===== Präambel.7 -> [[Effizienz des Verfahrens]] \\ Regelt die Durchführung des Verfahrens, um eine zeitnahe mündliche Verhandlung in der ersten Instanz zu ermöglichen.