====== Grundlagen der Berufung ====== Artikel 73 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] erlaubt die Berufung auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte. **Artikel 73 (3)** Die Berufung gegen eine Entscheidung oder eine Anordnung des Gerichts erster Instanz kann auf rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte gestützt werden. ===== siehe auch ===== Artikel 73 -> [[Berufung]] \\ Regelt die Bedingungen und Verfahren für die Einlegung von Berufungen gegen Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts erster Instanz.