====== Gründe für die Nichtigkeit eines Patents ====== Artikel 65 (2) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Gründe, aus denen das Gericht ein Patent für nichtig erklären kann. **Artikel 65 (2)** Das Gericht kann ein Patent nur aus den in Artikel 138 Absatz 1 und Artikel 139 Absatz 2 EPÜ genannten Gründen entweder ganz oder teilweise für nichtig erklären. ===== siehe auch ===== Artikel 65 -> [[Entscheidung über die Gültigkeit eines Patents]] \\ Regelt, wie das Gericht über die Gültigkeit eines Patents entscheidet, einschließlich der Gründe für die Nichtigkeit und der Verfahren zur Änderung der Patentansprüche.