====== Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses ====== Artikel 12 (4) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses. **Artikel 12 (4)** Der Verwaltungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. ===== siehe auch ===== Artikel 12 -> [[Verwaltungsausschuss]] \\ Regelt die Zusammensetzung, Stimmrechte und Entscheidungsverfahren des Verwaltungsausschusses.