====== Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses ====== Artikel 13 (4) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses. **Artikel 13 (4)** Der Haushaltsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. ===== siehe auch ===== Artikel 13 -> [[Haushaltsausschuss]] \\ Regelt die Zusammensetzung und die Entscheidungsfindung des Haushaltsausschusses.