====== Geltungsdauer des Übereinkommens ====== **Artikel 86 EPGÜ** \\ Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. ===== siehe auch ===== EPGÜ, Teil 5, Kapitel VI -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht#Teil 5: Schlussbestimmungen|Schlussbestimmungen]] \\ Regelt die Unterzeichnung, Ratifikation und den Beitritt zum Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht.