====== Geltungsbereich der Prozesskostenhilfe ====== Regel 375.2 EPGVO regelt den Geltungsbereich der Prozesskostenhilfe für alle Verfahren vor dem Gericht. **Regel 375.2 EPGVO** Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden. ===== siehe auch ===== Regel 375 -> [[Ziel und Geltungsbereich]] \\ Legt das Ziel und den Geltungsbereich der Prozesskostenhilfe fest.