====== Gebühren bei mehreren Klägern oder Beklagten ====== Regel 370.7 EPGVO beschreibt die Gebührenregelung bei mehreren Klägern oder Beklagten oder bei mehreren Patenten. **Regel 370.7 EPGVO** Gibt es bei einer Klage mehr als einen Kläger und/oder mehr als einen Beklagten, oder betrifft die Klage mehrere Patente, ist nur eine Festgebühr und gegebenenfalls eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 370 -> [[Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.