====== Gebühr für die Verletzungswiderklage ====== Regel 53 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungswiderklage zu entrichten ist. Regel 53 (1) EPGVO -> [[Festgebühr für Verletzungswiderklage]] \\ Legt fest, dass für die Einreichung einer Verletzungswiderklage eine Festgebühr zu entrichten ist. Regel 53 (2) EPGVO -> [[Streitwertabhängige Gebühr für Verletzungswiderklage]] \\ Bestimmt, dass zusätzlich zur Festgebühr eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten ist, wenn der Wert der Verletzungswiderklage 500.000 EUR übersteigt. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.