====== Gebühr für die Verletzungsklage ====== Regel 15 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Festgebühr und die streitwertabhängige Gebühr, die für die Einreichung einer Verletzungsklage zu entrichten sind. Regel 15.1 EPGVO -> [[Festgebühr und streitwertabhängige Gebühr]] \\ Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 EPGVO -> [[Einreichung der Klageschrift]] \\ Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt die Klageschrift erst dann als eingereicht, wenn die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage bezahlt wurde. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 1, Klageschrift -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#Klageschrift|Klageschrift]] \\ Legt die Anforderungen an die Klageschrift, die Sprachenverwendung, die Gebühren, die Prüfung der Formerfordernisse, die Eintragung ins Register, die Zuweisung sowie die Bestimmung des Berichterstatters fest.