====== Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 70 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Gebührenregelungen für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung. **Regel 70 EPGVO** Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 und Regel 6.3 bis .5 gelten entsprechend. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 3 – KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER NICHTVERLETZUNG|Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.