====== Gebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 70 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist. Regel 70 (1) EPGVO -> [[Festgebühr für die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Legt fest, dass eine Festgebühr für die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung zu entrichten ist. Regel 70 (2) EPGVO -> [[Streitwertabhängige Gebühr]] \\ Beschreibt, dass zusätzlich zur Festgebühr eine streitwertabhängige Gebühr zu entrichten ist, wenn der Wert der Klage 500.000 EUR übersteigt. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.