====== Gebühr für die Berufung ====== Regel 228 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Berufung zu entrichten ist. Regel 228 (1) EPGVO -> [[Festgebühr und streitwertabhängige Gebühr]] \\ Legt fest, dass für die Einreichung einer Berufung eine Festgebühr und gegebenenfalls eine streitwertabhängige Gebühr gemäß der Gebührentabelle zu entrichten ist. Regel 228 (2) EPGVO -> [[Fälligkeit der Gebühr]] \\ Bestimmt, dass die Gebühr bei Einreichung der Berufung fällig wird und dass der Nachweis der Zahlung der Gebühr zusammen mit der Berufungsschrift eingereicht werden muss. Regel 228 (3) EPGVO -> [[Folgen der Nichtzahlung]] \\ Beschreibt die Konsequenzen, wenn die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, einschließlich der Möglichkeit, dass die Berufung als nicht eingelegt gilt. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.