====== Fristen und Verfahren ====== Regel 157 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass die Berufung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden muss und beschreibt das Verfahren zur Einreichung der Berufung. **Regel 157 (2) EPGVO** Die Berufung muss innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Kostenentscheidung eingereicht werden. Das Verfahren zur Einreichung der Berufung ist in Regel 221 beschrieben. ===== siehe auch ===== Regel 157 EPGVO -> [[Berufung gegen die Kostenentscheidung]] \\ Erlaubt die Berufung gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters gemäß Regel 221.