====== Fristen für die Einreichung der Erwiderung ====== Regel 32 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt die Fristen fest, innerhalb derer die Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents eingereicht werden muss. **Regel 32 (1) EPGVO** Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Erwiderung auf die Widerklage kann der Beklagte eine Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage einreichen, gegebenenfalls zusammen mit einer Duplik auf die Replik auf die Klageerwiderung und einer Erwiderung auf einen Antrag, das Patent zu ändern. ===== siehe auch ===== Regel 32 EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik]] \\ Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf den Antrag auf Änderung des Patents, der Replik und der Duplik.