====== Fristen für die Einreichung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründung ====== Regel 224 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt die Fristen für die Einreichung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründung fest. Regel 224.1 -> [[Fristen für die Berufungsschrift]] \\ Beschreibt die Fristen, innerhalb derer der Berufungskläger die Berufungsschrift einreichen muss. Regel 224.2 -> [[Fristen für die Berufungsbegründung]] \\ Regelt die Fristen, innerhalb derer der Berufungskläger die Berufungsbegründung einreichen muss. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 1 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 1 – BERUFUNGSSCHRIFT, BERUFUNGSBEGRÜNDUNG|Berufungsschrift, Berufungsbegründung]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung, einschließlich der Fristen für die Einreichung, der Angaben zu den Parteien und der Begründung der Berufung.