====== Frist zur Vorlage der Vollmacht ====== Regel 285 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt die Frist fest, innerhalb derer die schriftliche Vollmacht vorgelegt werden muss. **Regel 285 (2) EPGVO** Die schriftliche Vollmacht muss innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist vorgelegt werden. ===== siehe auch ===== Regel 285 EPGVO -> [[Vollmachten]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vertreter, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.