====== Frist zur Einreichung der Erwiderung ====== Regel 56 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass der Kläger innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Verletzungswiderklage eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen hat. **Regel 56 (1) EPGVO** Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Verletzungswiderklage hat der Kläger eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 56 EPGVO -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Legt fest, dass der Kläger innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Verletzungswiderklage eine Erwiderung einreichen muss und beschreibt die Anforderungen an die Erwiderung.