====== Frist für die Einreichung der Klageerwiderung ====== Regel 23 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass der Beklagte die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einreichen muss. **Regel 23 (1) EPGVO** Der Beklagte hat die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 23 EPGVO -> [[Einreichung der Klageerwiderung]] \\ Legt fest, dass der Beklagte die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einreichen muss.