====== Frist für die Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage ====== Regel 56.1 EPGVO legt fest, dass der Kläger die Erwiderung auf die Verletzungswiderklage innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einreichen muss. **Regel 56.1 EPGVO** Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Verletzungswiderklage hat der Kläger eine Erwiderung auf die Verletzungswiderklage einzureichen. ===== siehe auch ===== Regel 56 -> [[Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage]] \\ Beschreibt den Prozess der Einreichung der Erwiderung auf die Verletzungswiderklage durch den Kläger.