====== Frist für den Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung ====== Regel 356.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Frist, innerhalb derer ein Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung beantragt werden kann. **Regel 356.1 EPGVO** Eine Partei, gegen die eine Versäumnisentscheidung ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung beantragen. ===== siehe auch ===== Regel 356 -> [[Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung]] \\ Regelt den Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung.