====== Fragen durch das Gericht ====== Regel 178.4 EPGVO erlaubt dem Vorsitzenden Richter und den Richtern des Spruchkörpers, dem Zeugen Fragen zu stellen. **Regel 178.4 EPGVO** Der Vorsitzende Richter und die Richter des Spruchkörpers können dem Zeugen Fragen stellen. ===== siehe auch ===== Regel 178 -> [[Vernehmung von Zeugen]] \\ Beschreibt den Ablauf der Vernehmung von Zeugen, einschließlich der Feststellung der Identität des Zeugen und der Abgabe einer Erklärung zur Wahrheit der Aussage.