====== Formerfordernisse ======
**Artikel 77 (1) EPGÜ** \\
Die Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts sind im Einklang mit der Verfahrensordnung zu begründen und schriftlich abzufassen.
**Artikel 77 (2) EPGÜ** \\
Die Entscheidungen und Anordnungen des Gerichts werden in der Verfahrenssprache abgefasst.
===== siehe auch =====
EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\