====== Form und Inhalt der Entscheidung ====== Regel 283 (3) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Form und den Inhalt der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme. **Regel 283 (3) EPGVO** Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme ist schriftlich abzufassen und zu begründen. Sie muss die wesentlichen Gründe und die rechtlichen Erwägungen enthalten, auf denen die Entscheidung beruht. ===== siehe auch ===== Regel 283 EPGVO -> [[Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme]] \\ Beschreibt die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Maßnahme durch das Gericht.