====== Folgen der Nichtzahlung ====== Regel 228 (3) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Konsequenzen, wenn die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt wird, einschließlich der Möglichkeit, dass die Berufung als nicht eingelegt gilt. **Regel 228 (3) EPGVO** Wird die Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, gilt die Berufung als nicht eingelegt. ===== siehe auch ===== Regel 228 EPGVO -> [[Gebühr für die Berufung]] \\ Beschreibt die Gebühr, die für die Einreichung einer Berufung zu entrichten ist.