====== Folgen der Nichtvorlage der Vollmacht ====== Regel 285 (3) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Konsequenzen, wenn die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt wird. **Regel 285 (3) EPGVO** Wird die schriftliche Vollmacht nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt, so kann das Gericht die Handlung des Vertreters als unwirksam betrachten. ===== siehe auch ===== Regel 285 EPGVO -> [[Vollmachten]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den Vertreter, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.