====== Finanzierung des Schulungsrahmens für Richter ====== Artikel 38 des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] legt fest, dass der Schulungsrahmen für Richter aus dem Haushalt des Gerichts finanziert wird. **Artikel 38** Der Schulungsrahmen für Richter wird aus dem Haushalt des Gerichts finanziert. ===== siehe auch ===== EPGÜ, Teil 2 -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht#Teil 2: Finanzvorschriften|Finanzvorschriften]] \\ Regelt die finanziellen Bestimmungen des Gerichts, einschließlich der Finanzierung durch eigene Einnahmen und Beiträge der Vertragsmitgliedstaaten, sowie die Festsetzung und Überprüfung der Gerichtsgebühren.