====== Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 61 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt einer Person, die eine Handlung vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt, eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung gegen den Patentinhaber oder Lizenznehmer zu erheben. Regel 61 (1) EPGVO -> [[Voraussetzungen für die Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen das Gericht feststellen kann, dass eine konkrete oder beabsichtigte Handlung keine Patentverletzung darstellt. Regel 61 (2) EPGVO -> [[Richtung der Feststellungsklage]] \\ Regelt, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist. Regel 61 (3) EPGVO -> [[Ersetzung des eingetragenen Inhabers]] \\ Legt fest, dass der eingetragene Inhaber durch den tatsächlichen Inhaber ersetzt werden kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.